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										Gutachten des Internationalen 
										Gerichtshofsin Den Haag zur 
										israelischen Mauer
 
							
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										 Am 9. Juli 2004 
										veröffentlichte der Internationale 
										Gerichtshof in Den Haag das von der 
										UNOGeneralversammlung verlangte 
										Gutachten zur Mauer in der israelisch 
										besetzten Westbank. Wir veröffentlichen 
										die Presseerklärung des IGH, die einen 
										kurzen Überblick über den Inhalt des 
										Gutachtens liefert, in eigener 
										Übersetzung:
 Das Gericht befindet, dass der Bau 
										einer Mauer in den besetzten 
										palästinensischen Gebieten durch Israel 
										und das damit in Zusammenhang stehende 
										Regime internationalem Recht 
										widerspricht; es stellt die legalen 
										Konsequenzen fest, die aus
 diesem Rechtsbruch resultieren.
 
 Den Haag, 9. Juli 2004. Der 
										Internationale Gerichtshof (IGH), das 
										juristische Organ der Vereinten 
										Nationen, hat heute sein Gutachten 
										bezüglich der Konsequenzen des Baus 
										einer Mauer in den besetzten 
										palästinensischen Gebieten abgegeben.
 
 In seinem Gutachten befindet das Gericht 
										einmütig, dass die Erstellung eines 
										Gutachtens, das von der 
										Generalversammlung der Vereinten 
										Nationen angefordert wird, in seinen 
										juristischen Zuständigkeitsbereich fällt 
										und entscheidet bei 14 Ja-Stimmen und 
										einer Gegenstimme, der Forderung zu 
										entsprechen.
 
 Das Gericht beantwortete die Fragen 
										folgendermaßen:
 
 a) ,,Mit 14 Ja- zu einer Gegenstimme: 
										Der Bau der Mauer, die von Israel, der 
										Besatzungsmacht, in den besetzten 
										palästinensischen Gebieten, 
										einschließlich in und um Jerusalem 
										herum, gebaut wird, widerspricht 
										internationalem Recht.’’
 
 b) ,,Mit 14 Ja- zu einer Gegenstimme: 
										Israel ist verpflichtet, den Bruch 
										internationalen Rechts zu beenden; es 
										ist verpflichtet, unverzüglich die 
										Arbeiten am Bau der Mauer, die in den 
										besetzten palästinensischen Gebieten 
										gebaut wird, einschließlich in und um 
										Jerusalem herum, zu beenden, 
										unverzüglich die ihr innewohnenden 
										Strukturen abzubauen und unverzüglich 
										alle Gesetze und Erlasse, die sich damit 
										befassen, aufzuheben oder außer Kraft zu 
										setzen, in Einklang mit Paragraph 151 
										dieses Gutachtens.’’
 
 c) ,,Mit 14 Ja- zu einer Gegenstimme: 
										Israel ist verpflichtet für den Schaden, 
										der durch den Bau der Mauer in den 
										besetzten palästinensischen Gebieten, 
										einschließlich in und um Jerusalem 
										herum, entstanden ist, Schadenersatz zu 
										leisten.’’
 
 d) ,,Mit 13 Ja- zu zwei Gegenstimmen: 
										Alle Staaten sind verpflichtet, die 
										illegale Situation, die Ergebnis des 
										Baus der Mauer ist, nicht anzuerkennen 
										und keine Hilfe dabei zu leisten, die 
										Situation aufrecht zu erhalten, die 
										durch den Bau der Mauer entstanden ist; 
										alle Unterzeichnerstaaten der Vierten 
										Genfer Konvention vom 12.
 
 August 1949, die sich auf den Schutz von 
										Zivilisten in Kriegszeiten bezieht, 
										haben darüber hinausgehend die 
										Verpflichtung, in Respektierung der 
										Charta der Vereinten Nationen und des 
										internationalen Rechts, sicherzustellen, 
										dass Israel den Prinzipien des dem 
										internationalen Menschenrechts folgend 
										agiert, denen in dieser Konvention 
										Ausdruck verliehen wird.’’
 
 e) ,,Mit 14 Ja- zu einer Gegenstimme: 
										Die Vereinten Nationen - besonders die 
										Generalversammlung der Vereinten 
										Nationen und der Sicherheitsrat der 
										Vereinten Nationen - sollten darüber 
										beraten, was zu tun ist, um die illegale 
										Situation zu beenden, die als Ergebnis 
										des Baus der Mauer und durch das damit 
										in Zusammenhang stehende Regime 
										entstanden ist; dabei sollte das 
										vorliegende
 Gutachten Berücksichtigung finden.’’
 
 
 Begründung des Gerichts - Das 
										Gutachten ist in drei Teile unterteilt: 
										Jurisdiktion und juristische 
										Zuständigkeit; Rechtmäßigkeit des Baus 
										einer Mauer in den besetzten 
										palästinensischen Gebieten; rechtliche 
										Folgen der Rechtsbrüche, die aufgedeckt 
										wurden.
 
 
 Jurisdiktion und juristische 
										Zuständigkeit des Gerichts.
 
 Das Gericht legt dar, dass, wenn ein 
										Gutachten verlangt wird, zuerst darüber 
										zu beraten ist, ob die Erstellung eines 
										solchen Gutachtens in seine juristische 
										Zuständigkeit fällt. Es stellt fest, 
										dass die Generalversammlung der 
										Vereinten Nationen die das Gutachten 
										durch die Resolution ES-10/14 vom 8. 
										Dezember 2003 angefordert hat, durch 
										Artikel 96 der Charta dazu befugt ist.
 …
 Das Gericht stellt fest, dass die 
										Generalversammlung der Vereinten 
										Nationen bei der Anforderung eines 
										Gutachtens von Seiten des IGH, seine 
										Kompetenzen wie sie in Artikel 12, § 1 
										der Charta beschrieben sind… nicht 
										überschritten hat.
 
 Des Weiteren bezieht sich das Gericht 
										auf die Tatsache, dass die 
										Generalversammlung der Vereinten 
										Nationen die Resolution ES-10/14 auf 
										ihrer 10. Sondersitzung, die auf 
										Grundlage der Resolution 377A (V) 
										einberufen wurde (die Resolution sieht 
										vor, dass, wenn der Sicherheitsrat 
										seiner vorrangigen Verantwortung zur 
										Aufrechterhaltung des Friedens und der 
										Sicherheit nicht nachkommt, die 
										Generalversammlung der Vereinten 
										Nationen die Angelegenheit unverzüglich 
										beraten kann, um Empfehlungen an die 
										Mitgliedstaaten auszusprechen), 
										angenommen hat. Das Gericht befindet, 
										dass die Bedingungen, die in dieser 
										Resolution niedergelegt wurden, 
										zutrafen, als die 10. Sondersitzung 
										einberufen wurde, weil die 
										Generalversammlung der Vereinten 
										Nationen die Entscheidung, ein Gutachten 
										einzuholen, auf Grund der Tatsache traf, 
										dass der Sicherheitsrat der Vereinten 
										Nationen nicht in der Lage war, eine 
										Resolution bezüglich des Baus der Mauer 
										zu treffen, weil eines der ständigen 
										Mitglieder dies mit seiner Gegenstimme 
										verhinderte.
 
 Das Gericht weist das Argument zurück, 
										dass ein Gutachten im vorliegenden Fall 
										nicht abgegeben werden kann, weil die 
										Fragestellung, die in der Forderung nach 
										dem Gutachten aufgeworfen wird, keine 
										rechtliche ist.
 
 Das Gericht betrachtet sich, kraft der 
										ihm zugewiesenen Jurisdiktion als 
										zuständig dafür, das verlangte Gutachten 
										abzugeben. Es erinnert daran, dass der 
										Mangel an Zustimmung eines Staates zu 
										seiner strittigen Jurisdiktion, keinen 
										Einfluss auf seine juristische 
										Zuständigkeit hat, ein solches Gutachten 
										abzugeben. Es fügt hinzu, dass das 
										Erstellen eines Gutachtens im 
										vorliegenden Fall nicht den Effekt habe, 
										das Prinzip der Zustimmung zu einer 
										juristischen Lösung zu umgehen, da die 
										Frage, die für die Generalversammlung 
										der Vereinten Nationen zu begutachten 
										ist, in einen viel breiteren 
										Bezugsrahmen eingebettet ist, als ihn 
										der bilaterale 
										israelisch-palästinensische Konflikt 
										darstellt und die Frage direkt die 
										Vereinten Nationen
 betrifft.
 
 Auch die Behauptung, dass das Gericht 
										davon Abstand nehmen soll, das Gutachten 
										zu erstellen, weil dieses eine 
										politische Verhandlungslösung des 
										israelisch-palästinensischen Konflikts 
										behindern könnte, weist das Gericht 
										zurück. Das Gericht kommt darüber hinaus 
										zu dem Schluss, dass es über genügend 
										Information und Beweise verfügt, um ein 
										Gutachten abzugeben und betont, dass es 
										Sache der Generalversammlung der 
										Vereinten Nationen ist, die 
										Brauchbarkeit dieses Gutachtens 
										einzuschätzen. Das Gericht kommt auf 
										Grundlage der vorstehenden Überlegungen 
										zu dem Schluss, dass es keinen 
										zwingenden Grund gibt, es von der Abgabe 
										des Gutachtens zu entbinden.
 
 
 Rechtmäßigkeit des Baus einer Mauer in 
										den besetzten Gebieten durch Israel
 
 Bevor das Gericht sich den rechtlichen 
										Konsequenzen des Baus der Mauer (der 
										Terminus, dessen sich auch die 
										Generalversammlung der Vereinten 
										Nationen bedient wird auch im Gutachten 
										benutzt, weil die anderen in Frage 
										stehenden Termini, wenn man sie im 
										physischen Sinne betrachtet, nicht mehr 
										zutreffen) zuwendet, wird es sich der 
										Frage widmen, ob der Bau der Mauer 
										internationalem Recht widerspricht.
 
 Das Gericht stellt fest, welche Regeln 
										und Prinzipien des internationalen 
										Rechts für die Frage, die die 
										Generalversammlung aufgeworfen hat, 
										relevant sind. Das Gericht führt zuerst 
										die Prinzipien des Verbots der Androhung 
										oder des Einsatzes von Gewalt und die 
										Illegalität an, sich Territorium durch 
										solche Mittel anzueignen, die ihren 
										Widerhall im normalen internationalen 
										Recht finden; das Gericht bezieht sich 
										dabei auf Artikel 2, Paragraph 4 der 
										Charta der Vereinten Nationen und auf 
										die Resolution 2625 (XXV) der 
										Generalversammlung.
 
 Das Gericht beruft sich des Weiteren auf 
										das Prinzip der Selbstbestimmung der 
										Völker, das der Charta innewohnt und das 
										durch die Resolution 2615 (XXV) 
										bestätigt wurde. In Bezug auf die 
										internationalen Menschenrechte legt das 
										Gericht die Haager Bestimmungen von 1907 
										zu Grunde, die Teil des normalen 
										internationalen Rechts geworden sind, 
										ebenso wie die Vierte Genfer Konvention 
										von 1949, die sich auf den Schutz von 
										Zivilisten in Kriegszeiten bezieht und 
										die auf die palästinensischen Gebiete 
										anzuwenden ist, die vor dem bewaffneten 
										Konflikt in 1967 östlich der 
										Demarkationslinie von 1949 (,,Grünen 
										Linie’’) lagen und von Israel im Laufe 
										dieses Konflikts besetzt wurden. Das 
										Gericht stellt des Weiteren fest, dass 
										bestimmte Instrumente zur Durchsetzung 
										der Menschenrechte (Internationales 
										Abkommen
 über Zivile und Politische Rechte, 
										Internationales Abkommen über 
										Ökonomische, Soziale und Kulturelle 
										Recht und die Konvention der Vereinten 
										Nationen über die Rechte des Kindes) auf 
										die besetzten palästinensischen Gebiete 
										anzuwenden sind.
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										Das Gericht untersucht, ob der Bau der 
										Mauer die oben genannten Regeln und 
										Prinzipien verletzt.
 
 Dabei fällt zuerst auf, dass die Route 
										der Mauer, wie sie von der israelischen
 Regierung festgelegt wurde, innerhalb 
										des ,,geschlossenen Gebietes’’ (zwischen 
										der Mauer und der ,,Grünen Linie’’) ca. 
										80 Prozent der Siedler, die in den 
										besetzten palästinensischen Gebieten 
										leben, einschließt. Das Gericht erinnert 
										daran, dass der Sicherheitsrat die 
										Politik Israels, Siedlungen auf diesem 
										Territorium zu errichten als ,,flagrante 
										Verletzung’’ der Vierten Genfer 
										Konvention bezeichnet hat und kommt zu 
										dem Ergebnis, dass die Errichtung dieser 
										Siedlungen einen Bruch internationalen 
										Rechts darstellt. Das Gericht zieht 
										darüber hinaus gewisse Befürchtungen in 
										Betracht, die ihm mitgeteilt wurden, 
										dass die Route der Mauer die künftige 
										Grenze zwischen Israel und Palästina 
										vorwegnehmen wird; das Gericht zieht des 
										Weiteren in Betracht, dass die Mauer und 
										das mit ihr in Zusammenhang stehende 
										Regime ,, ein ’fait accompli’ vor Ort 
										schaffen werden, das dauerhaft bestehen 
										bleiben könnte, in diesem Falle ... 
										würde (der Bau der Mauer) einer de facto 
										Annexion gleichkommen.’’
 
 Das Gericht stellt fest, dass die Route, 
										die für die Mauer gewählt wurde, vor Ort 
										den illegalen Maßnahmen Ausdruck 
										verleiht, die von Israel eingeleitet 
										wurden, und vom Sicherheitsrat 
										hinsichtlich Jerusalems und der 
										Siedlungen verurteilt wurden und dass 
										die Route weitere Veränderungen in der 
										demographischen Zusammensetzung der 
										besetzten Gebiete nach sich ziehen wird. 
										Es gelangt zu der Auffassung, dass der 
										,,Bau der Mauer, zusammen mit den 
										Maßnahmen, die bereits zuvor ergriffen 
										wurden, das palästinensische Volk daran 
										hindert, sein Recht auf Selbstbestimmung 
										auszuüben und von daher einen Bruch der 
										Verpflichtungen Israels darstellt, 
										dieses Recht zu achten.’’
 
 Das Gericht zieht die Information in 
										Betracht, die ihm bezüglich des 
										Einflusses des Baus der Mauer auf das 
										tägliche Leben der Einwohner der 
										besetzten palästinensischen Gebiete 
										vorgelegt wurden (Zerstörung oder 
										Requirierung von Privateigentum, 
										Beschränkung der Bewegungsfreiheit, 
										Konfiszierung landwirtschaftlich 
										genutzter Flächen, Abschneiden von 
										Wasserressourcen etc.).Es kommt zu dem 
										Ergebnis, dass der Bau der Mauer und das 
										mit ihm in Zusammenhang stehende Regime 
										den relevanten Bedingungen der Haager 
										Bestimmungen von 1907 und der Vierten 
										Genfer Konvention widersprechen, dass 
										sie die Bewegungsfreiheit der Einwohner 
										des Gebietes einschränken, die im 
										Internationalen Abkommen über Zivile und 
										Politische Rechte garantiert wird und 
										dass sie den betroffenen Personen die 
										Ausübung des Rechts auf Arbeit, auf 
										Gesundheit, auf Erziehung und einen 
										angemessenen Lebensstandard, wie im 
										Internationalen Abkommen für 
										Ökonomische, Soziale und Kulturelle 
										Rechte und in der Konvention der Rechte 
										des Kindes niedergelegt, verweigern. Zum 
										Schluss kommt das Gericht zu der 
										Auffassung, dass dieser Bau und das mit 
										ihm in Zusammenhang stehende Regime 
										zusammen mit der Errichtung von 
										Siedlungen die Tendenz in sich tragen, 
										die demographische Zusammensetzung in 
										den besetzten palästinensischen Gebieten 
										zu verändern und damit der Vierten 
										Genfer Konvention und den relevanten 
										Sicherheitsratsresolutionen 
										widersprechen.
 
 Das Gericht bezieht in seine Betrachtung 
										ein, dass humanitäres Recht und 
										Instrumente zur Umsetzung der 
										Menschenrechte Klauseln oder 
										Einschränkungen enthalten, auf die man 
										sich von Seiten des Staates berufen 
										kann, unter anderen in Fällen, in denen 
										militärische Erfordernisse, nationales 
										Sicherheitsbedürfnis oder die 
										öffentliche Ordnung dies erfordern.
 
 Das Gericht stellt fest, dass es nicht 
										der Überzeugung ist, dass der Verlauf, 
										den Israel für die Mauer gewählt hat, 
										notwendig war, um den 
										Sicherheitsinteressen zu entsprechen und 
										da keine dieser Klauseln anwendbar ist, 
										kommt es zu dem Schluss, dass der Bau 
										der Mauer ,,Verletzungen diverser 
										Verpflichtungen durch Israel darstellt, 
										denen es nach dem anzuwendenden 
										internationalen humanitären Recht und 
										den Instrumenten der Menschenrechte 
										unterworfen ist’’.
 
 Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass 
										sich Israel nicht auf das Recht auf 
										Selbstverteidigung berufen kann ... Das 
										Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass der 
										Bau der Mauer und das damit in 
										Zusammenhang stehende Regime 
										internationalem Recht widersprechen.
 
 
 Rechtliche Konsequenzen der 
										festgestellten Verletzungen
 
 Das Gericht unterscheidet zwischen den 
										rechtlichen Konsequenzen dieser 
										Verletzungen für Israel und für andere 
										Staaten.
 
 In Bezug auf die oben stehenden 
										Ausführungen kommt das Gericht zu dem 
										Ergebnis, dass Israel das Recht des 
										palästinensischen Volkes auf 
										Selbstbestimmung und seine 
										Verpflichtungen nach humanitärem Recht 
										und den Bestimmungen der Menschenrechte 
										anerkennen muss. Israel muss die 
										Verstöße gegen seine internationalen 
										Verpflichtungen, die der Bau der Mauer 
										in den besetzten palästinensischen 
										Gebieten darstellt, beenden und muss 
										daher unverzüglich die Bauarbeiten an 
										der Mauer einstellen und die Teile 
										dieses Bauwerks abbauen, die in den 
										besetzten palästinensischen Gebieten 
										liegen und unverzüglich alle Gesetze und 
										Erlasse, die in Hinblick auf den Bau der 
										Mauer und die Errichtung der damit 
										zusammenhängenden Ordnung erlassen 
										wurden, aufheben oder außer Kraft 
										setzen... Israel muss Entschädigung für 
										jeglichen Schaden zahlen, der 
										natürlichen oder juristischen Personen 
										durch den Bau der Mauer zugefügt wurde.
 
 In Bezug auf die rechtlichen 
										Konsequenzen für andere Staaten, kommt 
										das Gericht zu dem Schluss, dass alle 
										Staaten verpflichtet sind, die illegale 
										Situation, die Ergebnis des Baus der 
										Mauer ist, nicht anzuerkennen und keine 
										Hilfe zu leisten, die die Situation, die 
										durch den Mauerbau geschaffen wurde, 
										aufrechterhält. Das Gericht ist darüber 
										hinaus der Auffassung, dass alle Staaten 
										verpflichtet sind, in Respektierung der 
										Charta der Vereinten Nationen und des 
										internationalen Rechts, jedes Hindernis, 
										das als Ergebnis des Baus der Mauer für 
										die Ausübung des 
										Selbstbestimmungsrechtes des 
										palästinensischen Volkes besteht, 
										beseitigt wird.
 Hinzu kommt, dass alle 
										Unterzeichnerstaaten der Vierten Genfer 
										Konvention verpflichtet sind, in 
										Respektierung der Charta und des 
										internationalen Rechts, sicherzustellen, 
										dass Israel sich in Einklang mit dem 
										internationalen humanitären Recht, wie 
										es in der Konvention dargelegt ist, 
										verhält.
 
 Schließlich ist das Gericht der Ansicht, 
										dass die Vereinten Nationen und 
										besonders die Generalversammlung und der 
										Sicherheitsrat darüber beraten sollten, 
										welche Schritte erforderlich sind, um 
										die illegale Situation, die durch den 
										Bau der Mauer und das damit in 
										Zusammenhang stehende Regime entstanden 
										ist, zu beenden; das vorliegende 
										Gutachten sollte dabei in angemessener 
										Weise Berücksichtigung finden.
 
 Das Gericht schließt seine Ausführungen 
										mit dem Hinweis, dass der Bau der Mauer 
										in einen breiteren Kontext gestellt 
										werden muss. In dieser Hinsicht stellt 
										das Gericht fest, dass Israel und 
										Palästina ,,verpflichtet sind, die 
										Regeln des internationalen humanitären 
										Rechts ohne jeden Vorbehalt 
										einzuhalten’’. Nach Auffassung des 
										Gerichts kann die tragische Situation in 
										der Region nur beendet werden, wenn alle 
										relevanten Beschlüsse des 
										Sicherheitsrates nach bestem Wissen und 
										Gewissen umgesetzt werden. Das Gericht 
										lenkt die Aufmerksamkeit der 
										Generalversammlung auf die 
										,,Notwendigkeit ... Anstrengungen zu 
										unternehmen, um so schnell wie möglich 
										auf der Grundlage internationalen Rechts 
										eine Verhandlungslösung für die 
										ungelösten Probleme zu ereichen und 
										einen palästinensischen Saat zu 
										errichten, der Seite an Seite mit Israel 
										und seinen anderen Nachbarn existiert, 
										und Frieden und Sicherheit für alle in 
										der Region bringt’’.
 
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