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												Military Court 
												Watch hat seinen Jahresbericht 
												für 2021/22 veröffentlicht:
												 
												Darin heisst es: 
												Der Bericht untersucht die 
												Entwicklungen im Zusammenhang 
												mit der Verhaftung und 
												Inhaftierung von Kindern durch 
												die israelischen Militärbehörden 
												im Westjordanland in den Jahren 
												2021 und 2022 
												(Berichtszeitraum). Neben der 
												Überprüfung relevanter 
												rechtlicher und 
												verfahrenstechnischer Änderungen 
												im System berücksichtigt der 
												Bericht die Ergebnisse von 100 
												Zeugenaussagen, die im Jahr 2021 
												von inhaftierten Kindern 
												gesammelt wurden. Der Bericht 
												enthält auch eine vergleichende 
												Grafik, die 13 Problembereiche 
												seit 2013 auf der Grundlage von 
												1.002 Zeugenaussagen verfolgt.
 Enthalten sind:
 
													
													    95 Prozent der 
													inhaftierten Kinder leben in 
													einem Umkreis von 900 Metern 
													um eine illegale israelische 
													Siedlung; 
													
													    Die Zahl der 
													körperlichen Misshandlungen 
													ist so hoch wie nie zuvor - 
													in 74 Prozent der Fälle wird 
													darüber berichtet; 
													
													    Die Zahl der 
													Einzelhaftfälle ist in die 
													Höhe geschnellt - in 42 
													Prozent der Fälle wird 
													darüber berichtet; 
													
													    Die Zahl der 
													Inhaftierungen zu 
													Verwaltungszwecken steigt; 
													
													    Zwangstransporte, 
													die gegen die Genfer 
													Konvention IV verstoßen, 
													kommen in 67 Prozent der 
													Fälle vor; 
													
													    Es werden weiterhin 
													zwei Rechtssysteme auf der 
													Grundlage von Rasse oder 
													nationaler Identität 
													angewandt; 
													
													    
													IStGH-Mitgliedsstaaten und 
													die USA blockieren weiterhin 
													die juristische 
													Rechenschaftspflicht; und 
													
													    Der Glaube und das 
													Vertrauen in eine 
													glaubwürdige, auf Regeln 
													basierende Ordnung 
													schwinden.
 
													
													
													Der 
													Bericht  >>>
													     
												
												 
 
    
												Kinder und 
												bewaffnete Konflikte: 
 Bericht des Generalsekretärs 
												(A/76/871-S/2022/493)
 
 Format UN-Dokument 
												QuelleUN SC Veröffentlicht11 Jul 
												2022 Ursprünglich 
												veröffentlicht2 3 Jun 2022
 Original ansehen
 
 Vorschau auf Kinder und 
												bewaffnete Konflikte - Bericht 
												des Generalsekretärs 
												(A-76-871-S-2022-493)
 
												I. Einleitung - Der 
												vorliegende Bericht, der nach 
												Konsultationen erstellt wurde 
												und den Zeitraum von Januar bis 
												Dezember 2021 abdeckt, wird 
												gemäß der Resolution 2427 (2018) 
												des Sicherheitsrats vorgelegt. 
												Der Bericht enthält Trends 
												hinsichtlich der Auswirkungen 
												bewaffneter Konflikte auf Kinder 
												und Informationen über begangene 
												Verstöße, wie vom Rat in seiner 
												Resolution 1612 (2005) und 
												nachfolgenden Resolutionen 
												gefordert. Soweit möglich, 
												werden die Verstöße den 
												Konfliktparteien zugeordnet, und 
												die Anhänge des vorliegenden 
												Berichts enthalten eine Liste 
												der Parteien, die Verstöße gegen 
												Kinder begangen haben, nämlich 
												die Rekrutierung und den Einsatz 
												von Kindern, die Tötung und 
												Verstümmelung von Kindern, 
												Vergewaltigung und andere Formen 
												sexueller Gewalt gegen Kinder, 
												Angriffe auf Schulen, 
												Krankenhäuser und geschützte 
												Personen im Zusammenhang mit 
												Schulen und/oder Krankenhäusern 
												sowie die Entführung von 
												Kindern.
 Die in diesem Bericht 
												enthaltenen Informationen wurden 
												von den Vereinten Nationen auf 
												ihre Richtigkeit überprüft. 
												Informationen, die nicht 
												verifiziert wurden, werden als 
												solche gekennzeichnet. Wurden 
												Vorfälle früher begangen, aber 
												erst 2021 verifiziert, werden 
												diese Informationen als Vorfälle 
												eingestuft, die zu einem 
												späteren Zeitpunkt verifiziert 
												wurden. Die Informationen 
												spiegeln nicht das gesamte 
												Ausmaß der Verstöße gegen Kinder 
												wider, da die Verifizierung von 
												vielen Faktoren abhängt, unter 
												anderem vom Zugang. In dem 
												Bericht werden Trends und Muster 
												von Verstößen sowie die 
												Auseinandersetzung mit den für 
												Verstöße verantwortlichen 
												Parteien dargestellt, die zu 
												einer Verhaltensänderung führen 
												könnten, einschließlich der 
												Förderung der 
												Rechenschaftspflicht und der 
												Einbeziehung von 
												Kinderschutzbestimmungen in 
												Friedensprozesse. In dem Bericht 
												wird festgestellt, dass Angriffe 
												oder Angriffsdrohungen auf 
												führende Persönlichkeiten der 
												Gemeinschaft und der 
												Zivilgesellschaft, auf 
												Menschenrechtsverteidiger und 
												auf Beobachter von Verstößen 
												gegen Kinder Anlass zur Sorge 
												geben und die 
												Überwachungskapazität 
												belbelasten.
 
												Gemäß der Resolution 1612 (2005) 
												des Sicherheitsrates hat mein 
												Sonderbeauftragter für Kinder in 
												bewaffneten Konflikten einen 
												pragmatischen Ansatz gewählt, um 
												einen umfassenden und wirksamen 
												Schutz für Kinder zu fördern. 
												Die Bezugnahme auf eine 
												Situation ist keine rechtliche 
												Feststellung, und die Bezugnahme 
												auf einen nichtstaatlichen 
												Akteur hat keinen Einfluss auf 
												dessen rechtlichen Status. 
												Dementsprechend dokumentiert der 
												Bericht Situationen, in denen 
												offensichtliche Verstöße gegen 
												internationale Normen und 
												Standards so schwerwiegend sind, 
												dass sie angesichts ihrer 
												Auswirkungen auf Kinder 
												internationale Besorgnis 
												rechtfertigen. Mein 
												Sonderbeauftragter macht die 
												Regierungen, die die 
												Hauptverantwortung für den 
												Schutz der Kinder tragen, auf 
												diese Situationen aufmerksam, um 
												sie zu ermutigen, 
												Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. 
												Wenn die von den aufgelisteten 
												Parteien ergriffenen Maßnahmen 
												positive Auswirkungen auf die 
												Kinder hatten oder wenn das 
												laufende Verhalten Anlass zur 
												Sorge gibt, wird dies 
												hervorgehoben. Auf der Grundlage 
												der verstärkten Zusammenarbeit 
												mit den Parteien wird in den 
												Anhängen unterschieden zwischen 
												den aufgelisteten Parteien, die 
												während des Berichtszeitraums 
												Maßnahmen zur Verbesserung des 
												Schutzes von Kindern ergriffen 
												haben, und denjenigen, die dies 
												nicht getan haben. 
												
												Quelle
 
												  
												  
												  
												 
												  
												Textsammlung 
												  
												Die UN (einschließlich 
												Deutschland) fordern in einer Abstimmung 
												am 18.11. 2021, dass das palästinensische 
												Volk das Recht hat, in Selbstbestimmung 
												über seine natürlichen Ressourcen 
												zu verfügen. 
												20. 10. 2021
 Um das Ergebnis der Abstimmung 
												zu lesen, auf das Bild klicken
 
												
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												Gutachten des Internationalen 
												Gerichtshofs in Den Haag zur israelischen 
												Mauer - Am 9. Juli 2004 veröffentlichte 
												der Internationale Gerichtshof in 
												Den Haag das von der UNOGeneralversammlung 
												verlangte Gutachten zur Mauer in 
												der israelisch besetzten Westbank. 
												Wir veröffentlichen die Presseerklärung 
												des IGH, die einen kurzen Überblick 
												über den Inhalt des Gutachtens liefert, 
												in eigener Übersetzung:
 Das Gericht befindet, dass der 
												Bau einer Mauer in den besetzten 
												palästinensischen Gebieten durch 
												Israel und das damit in Zusammenhang 
												stehende Regime internationalem 
												Recht widerspricht; es stellt die 
												legalen Konsequenzen fest, die aus
 diesem Rechtsbruch resultieren.
 
 Den Haag, 9. Juli 2004. Der Internationale 
												Gerichtshof (IGH), das juristische 
												Organ der Vereinten Nationen, hat 
												heute sein Gutachten bezüglich der 
												Konsequenzen des Baus einer Mauer 
												in den besetzten palästinensischen 
												Gebieten abgegeben.
 
 In seinem Gutachten befindet das 
												Gericht einmütig, dass die Erstellung 
												eines Gutachtens, das von der Generalversammlung 
												der Vereinten Nationen angefordert 
												wird, in seinen juristischen Zuständigkeitsbereich 
												fällt und entscheidet bei 14 Ja-Stimmen 
												und einer Gegenstimme, der Forderung 
												zu entsprechen.
 
 Das Gericht beantwortete die Fragen 
												folgendermaßen:
 
 a) ,,Mit 14 Ja- zu einer Gegenstimme: 
												Der Bau der Mauer, die von Israel, 
												der Besatzungsmacht, in den besetzten 
												palästinensischen Gebieten, einschließlich 
												in und um Jerusalem herum, gebaut 
												wird, widerspricht internationalem 
												Recht.’’
 
 b) ,,Mit 14 Ja- zu einer Gegenstimme: 
												Israel ist verpflichtet, den Bruch 
												internationalen Rechts zu beenden; 
												es ist verpflichtet, unverzüglich 
												die Arbeiten am Bau der Mauer, die 
												in den besetzten palästinensischen 
												Gebieten gebaut wird, einschließlich 
												in und um Jerusalem herum, zu beenden, 
												unverzüglich die ihr innewohnenden 
												Strukturen abzubauen und unverzüglich 
												alle Gesetze und Erlasse, die sich 
												damit befassen, aufzuheben oder 
												außer Kraft zu setzen, in Einklang 
												mit Paragraph 151 dieses Gutachtens.’’
 
 c) ,,Mit 14 Ja- zu einer Gegenstimme: 
												Israel ist verpflichtet für den 
												Schaden, der durch den Bau der Mauer 
												in den besetzten palästinensischen 
												Gebieten, einschließlich in und 
												um Jerusalem herum, entstanden ist, 
												Schadenersatz zu leisten.’’
 
 d) ,,Mit 13 Ja- zu zwei Gegenstimmen: 
												Alle Staaten sind verpflichtet, 
												die illegale Situation, die Ergebnis 
												des Baus der Mauer ist, nicht anzuerkennen 
												und keine Hilfe dabei zu leisten, 
												die Situation aufrecht zu erhalten, 
												die durch den Bau der Mauer entstanden 
												ist; alle Unterzeichnerstaaten der 
												Vierten Genfer Konvention vom 12.
 
 August 1949, die sich auf den Schutz 
												von Zivilisten in Kriegszeiten bezieht, 
												haben darüber hinausgehend die Verpflichtung, 
												in Respektierung der Charta der 
												Vereinten Nationen und des internationalen 
												Rechts, sicherzustellen, dass Israel 
												den Prinzipien des dem internationalen 
												Menschenrechts folgend agiert, denen 
												in dieser Konvention Ausdruck verliehen 
												wird.’’
 
 e) ,,Mit 14 Ja- zu einer Gegenstimme: 
												Die Vereinten Nationen - besonders 
												die Generalversammlung der Vereinten 
												Nationen und der Sicherheitsrat 
												der Vereinten Nationen - sollten 
												darüber beraten, was zu tun ist, 
												um die illegale Situation zu beenden, 
												die als Ergebnis des Baus der Mauer 
												und durch das damit in Zusammenhang 
												stehende Regime entstanden ist; 
												dabei sollte das vorliegende
 Gutachten Berücksichtigung finden.’’
 
 
 Begründung des Gerichts - 
												Das Gutachten ist in drei Teile 
												unterteilt: Jurisdiktion und juristische 
												Zuständigkeit; Rechtmäßigkeit des 
												Baus einer Mauer in den besetzten 
												palästinensischen Gebieten; rechtliche 
												Folgen der Rechtsbrüche, die aufgedeckt 
												wurden.
 
 
 Jurisdiktion und juristische Zuständigkeit 
												des Gerichts.
 
 Das Gericht legt dar, dass, wenn 
												ein Gutachten verlangt wird, zuerst 
												darüber zu beraten ist, ob die Erstellung 
												eines solchen Gutachtens in seine 
												juristische Zuständigkeit fällt. 
												Es stellt fest, dass die Generalversammlung 
												der Vereinten Nationen die das Gutachten 
												durch die Resolution ES-10/14 vom 
												8. Dezember 2003 angefordert hat, 
												durch Artikel 96 der Charta dazu 
												befugt ist.
 …
 Das Gericht stellt fest, dass die 
												Generalversammlung der Vereinten 
												Nationen bei der Anforderung eines 
												Gutachtens von Seiten des IGH, seine 
												Kompetenzen wie sie in Artikel 12, 
												§ 1 der Charta beschrieben sind… 
												nicht überschritten hat.
 
 Des Weiteren bezieht sich das Gericht 
												auf die Tatsache, dass die Generalversammlung 
												der Vereinten Nationen die Resolution 
												ES-10/14 auf ihrer 10. Sondersitzung, 
												die auf Grundlage der Resolution 
												377A (V) einberufen wurde (die Resolution 
												sieht vor, dass, wenn der Sicherheitsrat 
												seiner vorrangigen Verantwortung 
												zur Aufrechterhaltung des Friedens 
												und der Sicherheit nicht nachkommt, 
												die Generalversammlung der Vereinten 
												Nationen die Angelegenheit unverzüglich 
												beraten kann, um Empfehlungen an 
												die Mitgliedstaaten auszusprechen), 
												angenommen hat. Das Gericht befindet, 
												dass die Bedingungen, die in dieser 
												Resolution niedergelegt wurden, 
												zutrafen, als die 10. Sondersitzung 
												einberufen wurde, weil die Generalversammlung 
												der Vereinten Nationen die Entscheidung, 
												ein Gutachten einzuholen, auf Grund 
												der Tatsache traf, dass der Sicherheitsrat 
												der Vereinten Nationen nicht in 
												der Lage war, eine Resolution bezüglich 
												des Baus der Mauer zu treffen, weil 
												eines der ständigen Mitglieder dies 
												mit seiner Gegenstimme verhinderte.
 
 Das Gericht weist das Argument zurück, 
												dass ein Gutachten im vorliegenden 
												Fall nicht abgegeben werden kann, 
												weil die Fragestellung, die in der 
												Forderung nach dem Gutachten aufgeworfen 
												wird, keine rechtliche ist.
 
 Das Gericht betrachtet sich, kraft 
												der ihm zugewiesenen Jurisdiktion 
												als zuständig dafür, das verlangte 
												Gutachten abzugeben. Es erinnert 
												daran, dass der Mangel an Zustimmung 
												eines Staates zu seiner strittigen 
												Jurisdiktion, keinen Einfluss auf 
												seine juristische Zuständigkeit 
												hat, ein solches Gutachten abzugeben. 
												Es fügt hinzu, dass das Erstellen 
												eines Gutachtens im vorliegenden 
												Fall nicht den Effekt habe, das 
												Prinzip der Zustimmung zu einer 
												juristischen Lösung zu umgehen, 
												da die Frage, die für die Generalversammlung 
												der Vereinten Nationen zu begutachten 
												ist, in einen viel breiteren Bezugsrahmen 
												eingebettet ist, als ihn der bilaterale 
												israelisch-palästinensische Konflikt 
												darstellt und die Frage direkt die 
												Vereinten Nationen
 betrifft.
 
 Auch die Behauptung, dass das Gericht 
												davon Abstand nehmen soll, das Gutachten 
												zu erstellen, weil dieses eine politische 
												Verhandlungslösung des israelisch-palästinensischen 
												Konflikts behindern könnte, weist 
												das Gericht zurück. Das Gericht 
												kommt darüber hinaus zu dem Schluss, 
												dass es über genügend Information 
												und Beweise verfügt, um ein Gutachten 
												abzugeben und betont, dass es Sache 
												der Generalversammlung der Vereinten 
												Nationen ist, die Brauchbarkeit 
												dieses Gutachtens einzuschätzen. 
												Das Gericht kommt auf Grundlage 
												der vorstehenden Überlegungen zu 
												dem Schluss, dass es keinen zwingenden 
												Grund gibt, es von der Abgabe des 
												Gutachtens zu entbinden.
 
 
 Rechtmäßigkeit des Baus einer Mauer 
												in den besetzten Gebieten durch 
												Israel
 
 Bevor das Gericht sich den rechtlichen 
												Konsequenzen des Baus der Mauer 
												(der Terminus, dessen sich auch 
												die Generalversammlung der Vereinten 
												Nationen bedient wird auch im Gutachten 
												benutzt, weil die anderen in Frage 
												stehenden Termini, wenn man sie 
												im physischen Sinne betrachtet, 
												nicht mehr zutreffen) zuwendet, 
												wird es sich der Frage widmen, ob 
												der Bau der Mauer internationalem 
												Recht widerspricht.
 
 Das Gericht stellt fest, welche 
												Regeln und Prinzipien des internationalen 
												Rechts für die Frage, die die Generalversammlung 
												aufgeworfen hat, relevant sind. 
												Das Gericht führt zuerst die Prinzipien 
												des Verbots der Androhung oder des 
												Einsatzes von Gewalt und die Illegalität 
												an, sich Territorium durch solche 
												Mittel anzueignen, die ihren Widerhall 
												im normalen internationalen Recht 
												finden; das Gericht bezieht sich 
												dabei auf Artikel 2, Paragraph 4 
												der Charta der Vereinten Nationen 
												und auf die Resolution 2625 (XXV) 
												der Generalversammlung.
 
 Das Gericht beruft sich des Weiteren 
												auf das Prinzip der Selbstbestimmung 
												der Völker, das der Charta innewohnt 
												und das durch die Resolution 2615 
												(XXV) bestätigt wurde. In Bezug 
												auf die internationalen Menschenrechte 
												legt das Gericht die Haager Bestimmungen 
												von 1907 zu Grunde, die Teil des 
												normalen internationalen Rechts 
												geworden sind, ebenso wie die Vierte 
												Genfer Konvention von 1949, die 
												sich auf den Schutz von Zivilisten 
												in Kriegszeiten bezieht und die 
												auf die palästinensischen Gebiete 
												anzuwenden ist, die vor dem bewaffneten 
												Konflikt in 1967 östlich der Demarkationslinie 
												von 1949 (,,Grünen Linie’’) lagen 
												und von Israel im Laufe dieses Konflikts 
												besetzt wurden. Das Gericht stellt 
												des Weiteren fest, dass bestimmte 
												Instrumente zur Durchsetzung der 
												Menschenrechte (Internationales 
												Abkommen
 über Zivile und Politische Rechte, 
												Internationales Abkommen über Ökonomische, 
												Soziale und Kulturelle Recht und 
												die Konvention der Vereinten Nationen 
												über die Rechte des Kindes) auf 
												die besetzten palästinensischen 
												Gebiete anzuwenden sind.
 
												
												
												Das Gericht untersucht, ob der Bau 
												der Mauer die oben genannten Regeln 
												und Prinzipien verletzt.
 
 Dabei fällt zuerst auf, dass die 
												Route der Mauer, wie sie von der 
												israelischen
 Regierung festgelegt wurde, innerhalb 
												des ,,geschlossenen Gebietes’’ (zwischen 
												der Mauer und der ,,Grünen Linie’’) 
												ca. 80 Prozent der Siedler, die 
												in den besetzten palästinensischen 
												Gebieten leben, einschließt. Das 
												Gericht erinnert daran, dass der 
												Sicherheitsrat die Politik Israels, 
												Siedlungen auf diesem Territorium 
												zu errichten als ,,flagrante Verletzung’’ 
												der Vierten Genfer Konvention bezeichnet 
												hat und kommt zu dem Ergebnis, dass 
												die Errichtung dieser Siedlungen 
												einen Bruch internationalen Rechts 
												darstellt. Das Gericht zieht darüber 
												hinaus gewisse Befürchtungen in 
												Betracht, die ihm mitgeteilt wurden, 
												dass die Route der Mauer die künftige 
												Grenze zwischen Israel und Palästina 
												vorwegnehmen wird; das Gericht zieht 
												des Weiteren in Betracht, dass die 
												Mauer und das mit ihr in Zusammenhang 
												stehende Regime ,, ein ’fait accompli’ 
												vor Ort schaffen werden, das dauerhaft 
												bestehen bleiben könnte, in diesem 
												Falle ... würde (der Bau der Mauer) 
												einer de facto Annexion gleichkommen.’’
 
 Das Gericht stellt fest, dass die 
												Route, die für die Mauer gewählt 
												wurde, vor Ort den illegalen Maßnahmen 
												Ausdruck verleiht, die von Israel 
												eingeleitet wurden, und vom Sicherheitsrat 
												hinsichtlich Jerusalems und der 
												Siedlungen verurteilt wurden und 
												dass die Route weitere Veränderungen 
												in der demographischen Zusammensetzung 
												der besetzten Gebiete nach sich 
												ziehen wird. Es gelangt zu der Auffassung, 
												dass der ,,Bau der Mauer, zusammen 
												mit den Maßnahmen, die bereits zuvor 
												ergriffen wurden, das palästinensische 
												Volk daran hindert, sein Recht auf 
												Selbstbestimmung auszuüben und von 
												daher einen Bruch der Verpflichtungen 
												Israels darstellt, dieses Recht 
												zu achten.’’
 
 Das Gericht zieht die Information 
												in Betracht, die ihm bezüglich des 
												Einflusses des Baus der Mauer auf 
												das tägliche Leben der Einwohner 
												der besetzten palästinensischen 
												Gebiete vorgelegt wurden (Zerstörung 
												oder Requirierung von Privateigentum, 
												Beschränkung der Bewegungsfreiheit, 
												Konfiszierung landwirtschaftlich 
												genutzter Flächen, Abschneiden von 
												Wasserressourcen etc.).Es kommt 
												zu dem Ergebnis, dass der Bau der 
												Mauer und das mit ihm in Zusammenhang 
												stehende Regime den relevanten Bedingungen 
												der Haager Bestimmungen von 1907 
												und der Vierten Genfer Konvention 
												widersprechen, dass sie die Bewegungsfreiheit 
												der Einwohner des Gebietes einschränken, 
												die im Internationalen Abkommen 
												über Zivile und Politische Rechte 
												garantiert wird und dass sie den 
												betroffenen Personen die Ausübung 
												des Rechts auf Arbeit, auf Gesundheit, 
												auf Erziehung und einen angemessenen 
												Lebensstandard, wie im Internationalen 
												Abkommen für Ökonomische, Soziale 
												und Kulturelle Rechte und in der 
												Konvention der Rechte des Kindes 
												niedergelegt, verweigern. Zum Schluss 
												kommt das Gericht zu der Auffassung, 
												dass dieser Bau und das mit ihm 
												in Zusammenhang stehende Regime 
												zusammen mit der Errichtung von 
												Siedlungen die Tendenz in sich tragen, 
												die demographische Zusammensetzung 
												in den besetzten palästinensischen 
												Gebieten zu verändern und damit 
												der Vierten Genfer Konvention und 
												den relevanten Sicherheitsratsresolutionen 
												widersprechen.
 
 Das Gericht bezieht in seine Betrachtung 
												ein, dass humanitäres Recht und 
												Instrumente zur Umsetzung der Menschenrechte 
												Klauseln oder Einschränkungen enthalten, 
												auf die man sich von Seiten des 
												Staates berufen kann, unter anderen 
												in Fällen, in denen militärische 
												Erfordernisse, nationales Sicherheitsbedürfnis 
												oder die öffentliche Ordnung dies 
												erfordern.
 
 Das Gericht stellt fest, dass es 
												nicht der Überzeugung ist, dass 
												der Verlauf, den Israel für die 
												Mauer gewählt hat, notwendig war, 
												um den Sicherheitsinteressen zu 
												entsprechen und da keine dieser 
												Klauseln anwendbar ist, kommt es 
												zu dem Schluss, dass der Bau der 
												Mauer ,,Verletzungen diverser Verpflichtungen 
												durch Israel darstellt, denen es 
												nach dem anzuwendenden internationalen 
												humanitären Recht und den Instrumenten 
												der Menschenrechte unterworfen ist’’.
 
 Das Gericht kommt zu dem Schluss, 
												dass sich Israel nicht auf das Recht 
												auf Selbstverteidigung berufen kann 
												... Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, 
												dass der Bau der Mauer und das damit 
												in Zusammenhang stehende Regime 
												internationalem Recht widersprechen.
 
 
 Rechtliche Konsequenzen der festgestellten 
												Verletzungen
 
 Das Gericht unterscheidet zwischen 
												den rechtlichen Konsequenzen dieser 
												Verletzungen für Israel und für 
												andere Staaten.
 
 In Bezug auf die oben stehenden 
												Ausführungen kommt das Gericht zu 
												dem Ergebnis, dass Israel das Recht 
												des palästinensischen Volkes auf 
												Selbstbestimmung und seine Verpflichtungen 
												nach humanitärem Recht und den Bestimmungen 
												der Menschenrechte anerkennen muss. 
												Israel muss die Verstöße gegen seine 
												internationalen Verpflichtungen, 
												die der Bau der Mauer in den besetzten 
												palästinensischen Gebieten darstellt, 
												beenden und muss daher unverzüglich 
												die Bauarbeiten an der Mauer einstellen 
												und die Teile dieses Bauwerks abbauen, 
												die in den besetzten palästinensischen 
												Gebieten liegen und unverzüglich 
												alle Gesetze und Erlasse, die in 
												Hinblick auf den Bau der Mauer und 
												die Errichtung der damit zusammenhängenden 
												Ordnung erlassen wurden, aufheben 
												oder außer Kraft setzen... Israel 
												muss Entschädigung für jeglichen 
												Schaden zahlen, der natürlichen 
												oder juristischen Personen durch 
												den Bau der Mauer zugefügt wurde.
 
 In Bezug auf die rechtlichen Konsequenzen 
												für andere Staaten, kommt das Gericht 
												zu dem Schluss, dass alle Staaten 
												verpflichtet sind, die illegale 
												Situation, die Ergebnis des Baus 
												der Mauer ist, nicht anzuerkennen 
												und keine Hilfe zu leisten, die 
												die Situation, die durch den Mauerbau 
												geschaffen wurde, aufrechterhält. 
												Das Gericht ist darüber hinaus der 
												Auffassung, dass alle Staaten verpflichtet 
												sind, in Respektierung der Charta 
												der Vereinten Nationen und des internationalen 
												Rechts, jedes Hindernis, das als 
												Ergebnis des Baus der Mauer für 
												die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes 
												des palästinensischen Volkes besteht, 
												beseitigt wird.
 Hinzu kommt, dass alle Unterzeichnerstaaten 
												der Vierten Genfer Konvention verpflichtet 
												sind, in Respektierung der Charta 
												und des internationalen Rechts, 
												sicherzustellen, dass Israel sich 
												in Einklang mit dem internationalen 
												humanitären Recht, wie es in der 
												Konvention dargelegt ist, verhält.
 
 Schließlich ist das Gericht der 
												Ansicht, dass die Vereinten Nationen 
												und besonders die Generalversammlung 
												und der Sicherheitsrat darüber beraten 
												sollten, welche Schritte erforderlich 
												sind, um die illegale Situation, 
												die durch den Bau der Mauer und 
												das damit in Zusammenhang stehende 
												Regime entstanden ist, zu beenden; 
												das vorliegende Gutachten sollte 
												dabei in angemessener Weise Berücksichtigung 
												finden.
 
 Das Gericht schließt seine Ausführungen 
												mit dem Hinweis, dass der Bau der 
												Mauer in einen breiteren Kontext 
												gestellt werden muss. In dieser 
												Hinsicht stellt das Gericht fest, 
												dass Israel und Palästina ,,verpflichtet 
												sind, die Regeln des internationalen 
												humanitären Rechts ohne jeden Vorbehalt 
												einzuhalten’’. Nach Auffassung des 
												Gerichts kann die tragische Situation 
												in der Region nur beendet werden, 
												wenn alle relevanten Beschlüsse 
												des Sicherheitsrates nach bestem 
												Wissen und Gewissen umgesetzt werden. 
												Das Gericht lenkt die Aufmerksamkeit 
												der Generalversammlung auf die ,,Notwendigkeit 
												... Anstrengungen zu unternehmen, 
												um so schnell wie möglich auf der 
												Grundlage internationalen Rechts 
												eine Verhandlungslösung für die 
												ungelösten Probleme zu ereichen 
												und einen palästinensischen Saat 
												zu errichten, der Seite an Seite 
												mit Israel und seinen anderen Nachbarn 
												existiert, und Frieden und Sicherheit 
												für alle in der Region bringt’’.
 
 Englischer Volltext des Gutachtens:
												
												www.icj-cij.org/icjwww/idocket/imwp/imwpframe.htm 
												
												
												Quelle
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